Bibliothek des Bundesgerichtshofs - Gesetzesmaterialien - Übersichtsseite (Letzte Bearb.: 02.09.2009)
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Inkrafttreten: 01.05.2008 (Artikel 8a und 8b), 01.09.2008 (übrige Artikel)
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Aus dem Gesetzentwurf: |
Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU Nr. L 195 S.16). Darüber hinaus dient der Entwurf auch der Anpassung des deutschen Rechts sowohl an die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Grenzbeschlagnahmeverordnung – ABl. EU Nr. L 196 S. 7), als auch an die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12). Außerdem soll hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Schließlich muss für bestimmte richterliche Anordnungen eine Kostenregelung in der Kostenordnung getroffen werden.
Insgesamt soll durch die Verbesserung der Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie ein Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums geleistet werden.
Für Abmahnungen nach urheberrechtlichen Rechtsverletzungen soll eine Regelung neu eingefügt werden.
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Referentenentwurf vom 3. Januar 2006
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Pressemitteilung des BMJ vom 24.01.2007: Mehr Schutz für das geistige Eigentum
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Aus: DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge |
Titel: Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Initiative: Bundesregierung
Bezug: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
Europäische Impulse: Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG (ABl. EG Nr. L 195, 02.06.2004, S. 16), der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. EG Nr. L 196, 02.08.2003, S. 7) so wie der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (ABl. EG Nr. L 93, 31.03.2006, S. 12)
Inhalt: Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren mit Verdacht auf Verletzung geistigen Eigentums und Maßnahmen bei derartigen Rechtsverletzungen, Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse gegen Missbrauch, Kostenordnung für richterliche Anordnungen; Einfügung § 128c und Änderung § 131a Kostenordnung, Änderung versch. §§ Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz sowie § 9 Halbleiterschutzgesetz; Neufassungsermächtigung zum Sortenschutzgesetz Den öffentlichen
Haushalten entstehen keine Kosten. Beschlussempfehlung
des Ausschusses: Neben der Berichtigung redaktioneller Fehler
u.a. Erhöhung der ersetzbaren Aufwendungen für die erstmalige
anwaltliche Abmahnung, Klarstellungen beim Auskunftsanspruch nach den
Urheberrechtsgesetz sowie Verzicht auf die Übersetzung europäischer
Patente in Umsetzung des Londoner Übereinkommens durch Übernahme und
Erweiterung der Regelungen aus noch nicht in Kraft getretenen dem Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen;
weitere Änderung versch. §§ Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz,
Halbleitergesetz sowie Urhebergesetz, Aufhebung Artikel II § 3 und Einfügung
Artikel XI § 4 Gesetz über internationale Patentübereinkommen,
Aufhebung von zwei einschlägigen Verordnungen sowie Änderung des Gebührenverzeichnisses
Patentkostengesetz, Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
internationale Patentübereinkommen
Ablauf des Vorgangs: |
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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss am 20.06.2007 Stellungnahmen der Sachverständigen
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Außerparlamentarische Vorgänge: |
Stellungnahmen
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